Wenn Sie gewerblichen Güterkraftverkehr mit mehr als 3,5 t oder Personenverkehr mit mehr als 8 Personen auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation.
Besitzstand der Grundqualifikation: Haben Sie Ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 (Klasse D) oder vor dem 10.09.2009 (Klasse C) erworben, besitzen Sie automatisch eine Grundqualifikation.
Geltungsdauer: Die Grundqualifikation gilt für Führerscheinbesitzer fünf Jahre ab diesem Datum. Es gibt eine Übergangsfrist von sieben Jahren zur Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Geltungsdauer der Grundqualifikation.
Verlängerung: Die Geltungsdauer der Grundqualifikation verlängern Sie um weitere fünf Jahre durch eine Weiterbildung über 35 Stunden zu je 60 Minuten.